Rechtliche Informationen

AnwG Köln, Beschl. v. 20.1.2016 – 3 AnwG 14/15 R

Leitsatz der Beck-Redaktion:
Die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem „erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht“ ist irreführend und unzulässig. (Leits. d. Verf.)

Weiterführende Literatur:
DStR 2016, 2487 mit Anm. Rechner

BGH, Urteil vom 03.05.2016 – II ZR 311/14

Leitsatz:
Der Sozialversicherungsträger, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, trägt für den Vorsatz des Beklagten die Darlegungs- und Beweislast auch dann, wenn die objektive Pflichtwidrigkeit des beanstandeten Verhaltens feststeht.

Aufsatz:
„Die Pflicht des Steuerberaters zur eigenverantwortlichen Berufsausübung (Ueberfeldt in: DStR 2016, 1574)“

Inhalt:
Der Beitrag befasst sich mit der Verpflichtung des Steuerberaters zur Erbringung höchstpersönlicher Dienstleistungen, den Möglichkeiten und Grenzen der Delegation von Aufgaben und das Verhältnis der eigenverantwortlichen Berufsausübung zum Mandanten.

Aufsätze:
„Angst vor Scheinselbständigkeit – eine permanente Bedrohung für die Bauindustrie (Dr. Reiserer in: DStR 2016, 1613)“ und
„Angst vor Scheinselbständigkeit – steuerrechtliche Risiken (Prof Dr. Real in: DStR 2016, 2406)“

Inhalte:
Der Beitrag von Frau Dr. Reiserer befasst sich mit dem Problem der Scheinselbständigkeit in der Bauwirtschaft, insbesondere mit Gestaltungsmodellen, bei denen durch Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften eine Sozialversicherungspflicht vermieden werden soll. Die Position der Deutschen Renteversicherung Bund und die bisher ergangene sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung zu diesem Problemkreis wird herausgearbeitet. Der Beitrag von Prof Dr. Real ergänzt den Aufsatz von Frau Dr. Reiserer um Ausführungen zu den steuerrechtlichen Risiken der Scheinselbständigkeit und zieht mit einer betriebswirtschaflichen Betrachtung Gesamtbilanz.

BVerwG, Urteil vom 20.01.2016 – 10 C 17.14

Leitsätze:
1.Steuerberater sind vor den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten auch in Beitragsstreitigkeiten nach § 67 Abs. 2 S. 2 Nr. 3, Abs. 4 S. 7 VwGO zur Vertretung befugt.
2.Die Vertretung in beitragsrechtlichen Widerspruchsverfahren ist Steuerberatern als Nebenleistung zur Prozessvertretung nach § RDG § 5 Abs. RDG § 5 Absatz 1 RDG gestattet.

Weiterführende Literatur:
DStR 2016, 1493 mit Anm. Beyer-Petz