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LG Bonn, Beschluss vom 21.01.2011 – 35 T 1158/10 Leitsätze: Das Verschulden einer anderen als der für die Gesellschaft verantwortlich handelnden Person ist der Gesellschaft im Rahmen des § 335 Abs. 1 HGB nicht zuzurechnen. Im Rahmen des § 355 Abs. 1 HGB schließt die rechtzeitige Beauftragung eines Steuerberaters die Annahme einer Sorgfaltspflichtverletzung nicht aus. […]