Aufsatz: „Beitragshinterziehung im besonders schweren Fall ab 50.000 € – Die lange Bank wird teuer (Rittweger in DStR 2016, 2595) Inhalt: Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, ab wann ein besonders schwerer Fall der Beitragshinterziehung vorliegt und bejaht die Übernahme des Schwellenbetrags in Höhe von 50.000 EUR aus dem Steuerstrafrecht.
BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 – 1 StR 103/12 Leitsätze: 1. Auch bei einer gewerbsmäßigen Hinterziehung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach § 373 AO in Millionenhöhe kommt eine zwei Jahre nicht überschreitende Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Betracht. 2. Sowohl beim Schmuggel nach § 373 AO wie auch bei der Steuerhinterziehung […]
BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 – 1 StR 525/11 Inhalt: Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung „in Millionenhöhe“ (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 – 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71). vgl. auch Pressemitteilung Nr. 20/12 vom 07. Februar 2012
BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 – 1 StR 525/11 Inhalt: Zur Wertgrenze des Merkmals „in großem Ausmaß“ des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO beim „Griff in die Kasse des Staates“.
BGH, Urteil vom 02. Dezember 2008 – 1 StR 416/08 Leitsätze: 1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV. 2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.
BGH, Urteil vom 17. März 2009 – 1 StR 627/08 Leitsatz: Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung im Sinne von § 18 Abs. 1 UStG liegt. Der Umstand, […]