Steuerhinterziehung: „Großes Ausmaß“ im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 AO

Steuerhinterziehung: „Großes Ausmaß“ im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 AO

Am 14.02.2012, gepostet von:

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BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2011 – 1 StR 525/11

Inhalt:

Zur Wertgrenze des Merkmals „in großem Ausmaß“ des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO beim „Griff in die Kasse des Staates“.

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