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LG Köln, Urteil vom 16.04.2015 – 2 O 404/14 Eigene Leitsätze: 1. Eine Zeiterfassung, die sich nur darin erschöpft, die einzelnen Tätigkeiten mit „Jahresabschlussarbeiten“ zu bezeichnen, ist nicht hinreichend substantiiert. Eine Beweiserhebung aufgrund des unsubstantiierten Sachvortrages zu dem behaupteten Stundenanfall ist als Ausforschungsbeweis unzulässig. 2. Die Zeiterfassung ist soweit zu konkretisieren, dass aus ihr hervorgeht, […]