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LG Düsseldorf, Urteil vom 04.09.2013 – 9 O 64/10 Eigene Leitsätze: 1. Die Anwendung des Höchstsatzes bei Zeitgebühren ist nicht schon dadurch angemessen, dass die steuerlichen Beratungsleistungen durch den Steuerberater selbst erbracht werden. 2. Die Falschbezeichnung der Gebührengrundlage für die Anwendung der Zeitgebühr ist unschädlich, wenn die richtige Gebührengrundlage ebenfalls eine Zeitgebühr für die erbrachten […]