Archiv

Aufsatz: „Beitragshinterziehung im besonders schweren Fall ab 50.000 € – Die lange Bank wird teuer (Rittweger in DStR 2016, 2595) Inhalt: Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, ab wann ein besonders schwerer Fall der Beitragshinterziehung vorliegt und bejaht die Übernahme des Schwellenbetrags in Höhe von 50.000 EUR aus dem Steuerstrafrecht.

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 – L 16 KR 397/14 (Revision eingelegt, BSG Az. B 12 KR 16/16 R) Eigene Leitsätze: 1. Die einem freiwillig Versicherten aus einer Einmalzahlung in einen privaten Rentenversicherungsvertrag monatlich gewährte befristete Sofortrente unterliegt der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Mit der Entscheidung, das vorhandene Kapital zum Aufbau einer privaten […]