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LSG Hamburg, Urteil vom 29.05.2013 – L 1 KR 89/10 Eigene Leitsätze: 1.Bei Gesellschaftergeschäftsführern, die weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügen, ist im Regelfall von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen. 2. Die Ausübung des Berufs des Steuerberaters steht einer abhängigen Beschäftigung nicht entgegen. Ist der Steuerberater Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH, so ist […]