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BGH, Urteil vom 25.04.2013 – IX ZR 65/12 Ausführungen des BGH: 1. Nach ständiger Rechtsprechung entsteht der Schaden dann, wenn sich die Vermögenslage des Betroffenen durch die Pflichtverletzung des Beraters im Vergleich zu seinem früheren Vermögensstand objektiv verschlechtert hat. Dafür genügt es, dass der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag auch seine Höhe […]