Derzeit in Bearbeitung.
BGH, Urteil vom 24.04.2012 – XI ZR 360/11 Leitsatz: Nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kann nicht mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden, dass sich ein zur Verfügung stehender Geldbetrag zumindest in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von 4% verzinst.