LSG NRW, Urteil vom 23.02.2011 – L 8 R 319/10 Leitsatz: Die Zurückweisung eines Steuerberaters als Bevollmächtigter eines Verfahrensbeteiligten in dessen Statusfeststellungsverfahren nach § 7 a SGB IV ist auch nach Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes zum 1. 7. 2008 rechtmäßig. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (BSG 12 R 42/11 B).