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BGH, Urteil vom 13.07.2017 – 1 StR 536/16 Eigene Leitsätze: 1. Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen stehen zu einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung in Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortat. Eine unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung stellt im Verhältnis zu vorangegangenen unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen keine mitbestrafte Nachtat dar. 2. Die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ist als Steuerverkürzung „auf Zeit“ regelmäßig nur Durchgangsstadium, um mit […]