Sozialversicherungspflicht eines Gesellschaftergeschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH

Sozialversicherungspflicht eines Gesellschaftergeschäftsführers einer Steuerberatungs-GmbH

LSG Hamburg, Urteil vom 29.05.2013 – L 1 KR 89/10

Eigene Leitsätze:
1.Bei Gesellschaftergeschäftsführern, die weder über die Mehrheit der Gesellschaftsanteile noch über eine Sperrminorität verfügen, ist im Regelfall von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen.
2. Die Ausübung des Berufs des Steuerberaters steht einer abhängigen Beschäftigung nicht entgegen. Ist der Steuerberater Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH, so ist Gegenstand der Beurteilung nicht seine mandatsbezogene Tätigkeit als Steuerberater, sondern seine Geschäftsführertätigkeit.
3. Die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft, die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Tantieme oder die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot schließen eine abhängige Beschäftigung nicht aus.

Weiterführende Literatur:
DStR 2014, S. 63 mit Anm. Beyer-Petz

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