Rechtliche Informationen

Aufsatz:
„Rückwirkende Rentenversicherungsbefreiung und weitere Fragen zum neuen Syndikusrecht (Korneev in DStR 2016, 2760)

Inhalt:
Der Aufsatz befasst sich mit dem Beschluss des BVerG vom 19.07.2016, Az. 1 BvR 2584/14 und behandelt weitere berufsrechtliche Fragen.

LSG Sachsen, Beschluss vom 22.02.2016, L 1 KR 217/15 B ER

Eigene Leitsätze:
1. Eine Minderheitsgesellschafterin einer Kapitalgesellschaft, welche nur als Prokuristin bestellt ist, ist trotz Einräumung einer Sperrminorität als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Sinne des § 7 SGB IV anzusehen.
2. Die Sperrminorität eines Minderheitsgesellschafters ist regelmäßig nur dann ein Indiz für das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit, wenn der betreffende Gesellschafter für die Gesellschaft zum Geschäftsführer bestellt worden ist.

Weiterführende Literatur:
Bosse in: GmbH-Steuerpraxis 3/2017, S. 76 ff, „Die Befreiung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von der Sozialversicherungspflicht“

Aufsatz:
„Beitragshinterziehung im besonders schweren Fall ab 50.000 € – Die lange Bank wird teuer (Rittweger in DStR 2016, 2595)

Inhalt:
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, ab wann ein besonders schwerer Fall der Beitragshinterziehung vorliegt und bejaht die Übernahme des Schwellenbetrags in Höhe von 50.000 EUR aus dem Steuerstrafrecht.

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2015 – L 16 KR 397/14 (Revision eingelegt, BSG Az. B 12 KR 16/16 R)

Eigene Leitsätze:
1. Die einem freiwillig Versicherten aus einer Einmalzahlung in einen privaten Rentenversicherungsvertrag monatlich gewährte befristete Sofortrente unterliegt der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Mit der Entscheidung, das vorhandene Kapital zum Aufbau einer privaten Sofortrente zu verwenden, entsteht ein Versicherungsanspruch, der wie jede private Rentenversicherungsleistung der Sicherstellung des Lebensunterhalts dient und daher nicht mehr als bloße Kapitalrückgewähr in Höhe des Einzahlungsbetrags angesehen werden kann.
3. Es kann keinen Unterschied machen, ob der Versicherungsnehmer über Jahre hinweg kapitalbildende Einzahlungen vornimmt, um so einen späteren Rentenanspruch zu begründen, oder ob er dieses Kapital einmalig zur Begründung eines Rentenanspruchs einsetzt.

Weiterführende Literatur:
vgl. auch LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.12.2015 – L 5 KR 84/15 (Revision eingelegt, BSG B 12 KR 1/16 R)

Aufsatz:
„Fallstricke in der Berufs-Haftpflichtversicherung der Steuerberater (Dr. Diller in: DStR 2016, 2305)“

Inhalt:
Der Beitrag befasst sich mit den in den Versicherungsbedingungen bestehenden Risikoausschlüssen und leistungsgefährdenden Obliegenheiten.