Rechtliche Informationen

Aufsatz:
„Beweiswürdigung im Steuerstrafverfahren“ (Dr. Grötsch in Stbg 12/2017)

Inhalt:
Der Aufsatz behandelt steuerliche Beweislastvorschriften und deren Bedeutung für das Steuerstrafverfahren. Inbesondere wird auch auf Schätzungen des Finanzamtes eingegangen.

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016 – L 5 R 50/16

Leitsatz der Beck-Redaktion:
Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers kann auch dann als selbstständig zu qualifizieren sein, wenn er lediglich an der Alleingesellschafterin der GmbH als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, ihm dort aber eine Sperrminorität im Hinblick auf Weisungen der Alleingesellschafterin an die GmbH-Geschäftsführer eingeräumt ist.

Weiterführende Literatur:
Sozialversicherungsfreiheit des GmbH-Geschäftsführers (NJW-Spezial 2017, 80)

LG Krefeld, Urt. v. 29.3.2017 – 2 O 56/16, nrkr., Berufung eingelegt, Az. OLG Düsseldorf: 23 U 48/17

Leitsätze:
1.Ein Steuerberater begeht eine Pflichtverletzung, wenn er für den Mandanten, ohne diesen über die Folgen aufzuklären, gemäß § USTG § 19 Abs. USTG § 19 Absatz 2 UStG auf die Anwendung der sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet, sodass der Mandant über einen Zeitraum von fünf Jahren auf die von ihm erbrachten Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer abführen muss.
2.Die an das FA abgeführte Umsatzsteuer (abzgl. zu erstattender Vorsteuer) kann der Mandant als Schaden ersetzt verlangen, wenn er keine Möglichkeit hat, die Umsatzsteuer an seine Kunden weiterzugeben, beispielsweise weil diese als Privatkunden nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind – mithin sich die abgeführte Umsatzsteuer beim Mandanten gewinnmindernd ausgewirkt hat. (Leitsätze n. amtl.)

Weiterführende Literatur:
DStR 2017, 1232

Aufsatz:
„Neues zu Ausschlussfristen in Arbeits- und Dienstverträgen“ (Dr. Stenslik in DStR 2017, 938)

Inhalt:
Der Aufsatz weist darauf hin, dass bei Vereinbarung von Ausschlussfristen für ab dem 30.09.2016 geschlossene Arbeits- und Dienstverträge das Textformerfordernis des § 309 Nr. 13 BGB n.F. einzuhalten ist. Für Altverträge gilt dies nicht, es sollte jedoch bei künftigen Änderungen des Arbeitsvertrags die (alte) Ausschlussregelung ebenfalls angepasst werden. Des Weiteren behandelt der Autor die Frage, ob eine Auschlussklausel ohne ausdrückliche Herausnahme von Ansprüchen auf den gesetzlichen Mindestlohn an § 307 Absatz 1 S. 2 BGB scheitern dürfte. Dies wird bejaht. Abschließend formuliert der Autor eine Klauselempfehlung.

Aufsatz:
„Vergütungsrecht: Gesonderte Abrechnung von EDV-Kosten“ (Dr. Gregor Feiter in DStR 2017, 1182)

Inhalt:
Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Möglichkeit der Abrechnung von EDV-Kosten außerhalb einer Vergütungsvereinbarung gemäß der §§ 675, 670 BGB.