Sozialversicherungsfreiheit eines Gesellschaftergeschäftsführers

Sozialversicherungsfreiheit eines Gesellschaftergeschäftsführers

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2016 – L 5 R 50/16

Leitsatz der Beck-Redaktion:
Die Tätigkeit eines GmbH-Geschäftsführers kann auch dann als selbstständig zu qualifizieren sein, wenn er lediglich an der Alleingesellschafterin der GmbH als Minderheitsgesellschafter beteiligt ist, ihm dort aber eine Sperrminorität im Hinblick auf Weisungen der Alleingesellschafterin an die GmbH-Geschäftsführer eingeräumt ist.

Weiterführende Literatur:
Sozialversicherungsfreiheit des GmbH-Geschäftsführers (NJW-Spezial 2017, 80)

Kommentare gesperrt.