Haftung des Steuerberaters bei fehlerhafter Beratung zur Kleinunternehmerregelung

Haftung des Steuerberaters bei fehlerhafter Beratung zur Kleinunternehmerregelung

Am 28.07.2017, gepostet von:

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LG Krefeld, Urt. v. 29.3.2017 – 2 O 56/16, nrkr., Berufung eingelegt, Az. OLG Düsseldorf: 23 U 48/17

Leitsätze:
1.Ein Steuerberater begeht eine Pflichtverletzung, wenn er für den Mandanten, ohne diesen über die Folgen aufzuklären, gemäß § USTG § 19 Abs. USTG § 19 Absatz 2 UStG auf die Anwendung der sog. Kleinunternehmerregelung verzichtet, sodass der Mandant über einen Zeitraum von fünf Jahren auf die von ihm erbrachten Lieferungen und Leistungen Umsatzsteuer abführen muss.
2.Die an das FA abgeführte Umsatzsteuer (abzgl. zu erstattender Vorsteuer) kann der Mandant als Schaden ersetzt verlangen, wenn er keine Möglichkeit hat, die Umsatzsteuer an seine Kunden weiterzugeben, beispielsweise weil diese als Privatkunden nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind – mithin sich die abgeführte Umsatzsteuer beim Mandanten gewinnmindernd ausgewirkt hat. (Leitsätze n. amtl.)

Weiterführende Literatur:
DStR 2017, 1232

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