Irreführende Werbung mit Fachanwaltslehrgang

Irreführende Werbung mit Fachanwaltslehrgang

Am 04.09.2016, gepostet von:

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AnwG Köln, Beschl. v. 20.1.2016 – 3 AnwG 14/15 R

Leitsatz der Beck-Redaktion:
Die Werbung eines Rechtsanwalts mit dem „erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht“ ist irreführend und unzulässig. (Leits. d. Verf.)

Weiterführende Literatur:
DStR 2016, 2487 mit Anm. Rechner

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