Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers wegen Vorenthalten von SV-Beiträgen

Darlegungs- und Beweislast des Sozialversicherungsträgers wegen Vorenthalten von SV-Beiträgen

Am 31.08.2016, gepostet von:

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BGH, Urteil vom 03.05.2016 – II ZR 311/14

Leitsatz:
Der Sozialversicherungsträger, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen aus § 823 Abs. 2 BGB, § 266a Abs. 1 StGB in Anspruch nimmt, trägt für den Vorsatz des Beklagten die Darlegungs- und Beweislast auch dann, wenn die objektive Pflichtwidrigkeit des beanstandeten Verhaltens feststeht.

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