Rechtliche Informationen

EUGH, Urteil vom 22. November 2011 – C 214/10, Pressemitteilung

Leitsatz:

Durch eine nationale Regelung kann die Möglichkeit der Ansammlung von Ansprüchen auf nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub, die während eines Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit erworben wurden, zeitlich begrenzt werden. Eine derartige Frist muss aber die Dauer des Bezugszeitraums, an den sie anknüpft, deutlich überschreiten

BGH, Urteil vom 02. Dezember 2008 – 1 StR 416/08

Leitsätze:

1. Die Berechnung der nach § 266a StGB vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge richtet sich in Fällen illegaler Beschäftigungsverhältnisse nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.
2. Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung.

Im Rahmen von steuerrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Mandanten erscheinen immer wieder Beamte der Steuerfahndung in Steuerkanzleien, um Steuerunterlagen der Mandanten zu durchsuchen und sicherzustellen. Der folgende Leitfaden soll eine Orientierung bieten, wie sowohl die rechtlich geschützten Interessen des betroffenen Mandanten gewahrt bleiben als auch die Einhaltung der berufsrechtlichen Verpflichtungen des Steuerberaters gewährleistet sind. Der Leitfaden ist nach den zeitlichen Phasen der Durchsuchung und Beschlagnahme aufgebaut. (mehr …)

BGH, Urteil vom 17. März 2009 – 1 StR 627/08

Leitsatz:

Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung im Sinne von § 18 Abs. 1 UStG liegt. Der Umstand, dass in solchen Fällen im Hinblick auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung (§ 18 Abs. 3 UStG) zunächst nur eine Steuerhinterziehung „auf Zeit“ gegeben ist, führt nicht dazu, dass der tatbestandsmäßige Erfolg lediglich in der Höhe der Hinterziehungszinsen zu erblicken wäre.

BAG, Urteil vom 09. Juni 2010 – 5 AZR 332/09

Wesentliche Aussage:

Der gewählte Vertragstypus ist bei der rechtlichen Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer- oder freies Mitarbeitsverhältnis vorliegt, mit zu berücksichtigen.