Tags: Arbeitsrecht, Freier Mitarbeiter
BAG, Urteil vom 09. Juni 2010 – 5 AZR 332/09
Wesentliche Aussage:
Der gewählte Vertragstypus ist bei der rechtlichen Beurteilung, ob ein Arbeitnehmer- oder freies Mitarbeitsverhältnis vorliegt, mit zu berücksichtigen.