Aufsatz:
„Die Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH zur Steuerberaterhaftung in den Jahren 2010 bis 2011 (Prof. Dr. Gehrlein in: DStR 2012, 377, 432)“
Inhalt:
Die für die Steuerberaterhaftung praktisch bedeutsamen Fragenkreise werden in systematischer Weise dargestellt, angefangen vom Vertragsschluss und den Beratungspflichten über den Zurechnungszusammenhang, die Haftung der Sozietät und den Umfang der Ersatzpflicht bis hin zur Verjährung.
BGH, Urteil vom 07. Februar 2012 – 1 StR 525/11
Inhalt:
Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung „in Millionenhöhe“ (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 – 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71).
OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012 – 8 U 45/11
Leitsatz:
Ein Steuerberater haftet dem Geschäftsführer einer GmbH für dessen Inanspruchnahme nach § 64 Satz 1 GmbHG weder aus Auskunftsvertrag noch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Rev. eingelegt (BGH IX ZR 64/12)
BGH, Urteil vom 17.03.2011 – IX ZR 162/08
Leitsatz:
Der durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigte Mandant ist nicht gehalten, den entstandenen Steuerschaden durch ein teures, mit neuen Risiken verbundenes Kompensationsgeschäft (hier: Erwerb von Windkraftanlagen) auszugleichen.
BGH, Beschluss vom 23.03.2011 – IX ZR 212/08
Leitsatz:
Wird nach § 191 AO die Steuerschuld einer GmbH mit Haftungsbescheid gegenüber dem Geschäftsführer festgesetzt, so beginnt die Verjährung eines Regressanspruches gegen den Steuerberater bereits mit der Bekanntgabe des nachteiligen Steuerbescheides gegenüber der GmbH.