BGH, Beschluss vom 23.03.2011 – IX ZR 212/08
Leitsatz:
Wird nach § 191 AO die Steuerschuld einer GmbH mit Haftungsbescheid gegenüber dem Geschäftsführer festgesetzt, so beginnt die Verjährung eines Regressanspruches gegen den Steuerberater bereits mit der Bekanntgabe des nachteiligen Steuerbescheides gegenüber der GmbH.