BGH, Urteil vom 17.03.2011 – IX ZR 162/08
Leitsatz:
Der durch eine steuerliche Fehlberatung geschädigte Mandant ist nicht gehalten, den entstandenen Steuerschaden durch ein teures, mit neuen Risiken verbundenes Kompensationsgeschäft (hier: Erwerb von Windkraftanlagen) auszugleichen.