Unwirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel II

Unwirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel II

BAG, Urteil vom 11.12.2013 – 10 AZR 286/13 (Vorinstanz LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.02.2013, 12 Sa 904/12)

Eigener Leitsatz:
Eine arbeitsrechtliche Klausel, wonach sich ein angestellter Berufsträger verpflichtet „…20 % der Nettohonorare, die er innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des Anstellungsvertrages mit Mandanten, die während des laufenden Anstellungsvertrages von der Gesellschaft betreut wurden, verdient, an die Gesellschaft abzuführen.” stellt, da weder eine Karenzentschädigung geregelt ist noch eine wirtschaftliche Bearbeitung durch den ehemaligen Mitarbeiter ersichtlich ist, eine Umgehung i. S. von § HGB § 75d S. 2 HGB und somit eine verdeckte Mandantenschutzklausel dar.

Weiterführende Literatur:
„Zur Wirksamkeit einer zwischen Berufsträgern vereinbarten Mandantenübernahmeklausel unter Berücksichtigung von § HGB § 75d S. 2 HGB“ (DStR 2014, 1131 mit Anm. Arens und Dr. Pelke)

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