Kürzung des Pauschalhonorars bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages

Kürzung des Pauschalhonorars bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages

BGH, Urteil vom 22.05.2014 – IX ZR 147/12

Leitsatz:
Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht.

Weiterführende Literatur:
„Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrages“ (DStR 2014, 1467 mit Anm. Beyer-Petz)

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