OLG Köln, Urteil vom 16.01.2014 – 8 U 7/13
Eigene Leitsätze:
1. Zu einer schenkungssteuerlichen Beratung zur Veräußerung von Geschäftsanteilen gehört auch die Prüfung, ob den Mandanten einkommensteuerliche und gewerbsteuerliche Folgen treffen.
2. Der Grundsatz des beratungsgerechten Verhaltens und damit ein für den Mandanten streitender Anscheinsbeweis kommt nicht zur Anwendung, wenn für den Mandanten aufgrund der erteilten Auskunft mehrere gleich vernünftige Verhaltensweisen in Betracht kommen.
Weiterführende Literatur:
„Steuerberaterhaftung bei unterlassenem Hinweis auf offensichtliche steuerliche Nachteile durch eine gesellschaftsrechtliche Gestaltung“ (DStR 2014, 1355 mit Anm. Dr. Röhm und Seichter)