OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.10.2015 – 22 U 37/15
Leitsätze aus DStR 2016, 269 (mit Anm. Juretzek):
1.Ein in einem Kaufvertrag über Mandate eines Steuerberaters vereinbartes fünfjähriges Wettbewerbsverbot betreffend sämtliche Mandate des Erwerbers ist zulässig, wenn sich der Veräußerer dazu verpflichtet, zur Überleitung der Mandate als freier Mitarbeiter entgeltlich für den Erwerber tätig zu sein und der Kaufvertrag auf der Grundlage geschlossen wurde, dass der Veräußerer künftig nur noch als angestellter Steuerberater tätig ist.
2.Dies gilt auch dann, wenn die Dauer der freien Mitarbeit vertraglich nicht bestimmt ist und das Wettbewerbsverbot einheitlich mit Beendigung der freien Mitarbeit beginnen soll. (Leits. d. Verf.)