Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im Verwaltungsverfahren zur Feststellung des GdB

Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im Verwaltungsverfahren zur Feststellung des GdB

BSG, Urteil vom 14.11.2013 – B 9 SB 5/12 R

Leitsätze:
1. Ein Steuerberater erbringt als Bevollmächtigter in Antragsverfahren zu Erstfeststellungen nach dem Schwerbehindertenrecht bis zur Bescheiderteilung grundsätzlich keine Rechtsdienstleistungen.
2. In Widerspruchsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist ein Steuerberater (grundsätzlich) nicht befugt als Verfahrensbevollmächtigter aufzutreten.

Weiterführende Literatur:
DStR 2015, 605, Ines Beyer-Petz, Sozialversicherungsrechtliche Vertretungsbefugnis von Steuerberatern nach der jüngsten BSG-Rechtsprechung

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