Verschwiegenheits- und Herausgabepflicht des Steuerberaters bei getrennt lebenden Ehegatten

Verschwiegenheits- und Herausgabepflicht des Steuerberaters bei getrennt lebenden Ehegatten

LG Münster, Urteil vom 27.03.2013 – 110 O 61/12

Eigene Leitsätze:
1. Der Mandant eines Steuerberaters hat einen Anspruch auf erneute Übersendung von Kopien, wenn ihm die bereits übersandten Unterlagen – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr vorliegen. Das ergibt sich als Nebenpflicht aus dem Vertragsverhältnis.
2. Ist der Steuerberater von den Eheleuten gemeinschaftlich beauftragt worden u.a. eine „Günstiger-Prüfung“ der Veranlagungsform durchzuführen, so ist er von der Verschwiegenheitspflicht für die Veranlagungsjahre der gemeinsamen Beauftragung auch nach Trennung der Ehegatten entbunden.

Weiterführende Literatur:
„Verschwiegenheits- und Herausgabepflicht bei der Beratung von getrennt lebenden Ehegatten“ (DStR 2014, 919 mit kritischen Anm. Wacker)

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