Unwirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel III

Unwirksamkeit einer Mandantenübernahmeklausel III

LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 1.7.2014 – 1 Sa 392/13, n.rkr., NZB eingelegt, Az. BAG: BAG Aktenzeichen 10 AZN 735/14

Leitsätze der Beck-Redaktion:
1.Eine vertragliche Regelung, mit der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen bestimmten Umsatzanteil, welcher sich am in der Vergangenheit mit dem Mandanten erzielten Umsatz orientiert, an seinen bisherigen Arbeitgeber abzuführen, wenn er diesen Mandanten weiter betreut (Mandantenübernahmeklausel), ist als sog. verdeckte Mandantenschutzklausel unwirksam, wenn sich die Bearbeitung des Mandats für ihn wirtschaftlich nicht lohnt (im Anschluss an BAG v. 11.12.2013, BAG Aktenzeichen 10AZR28613 10 AZR 286/13, DStRE 2014, DSTRE Jahr 2014 Seite 1208, DStR 2014, DSTR Jahr 2014 Seite 1131 m. Anm. Arens/Pelke).

Weiterführende Literatur:
„Zur Wirksamkeit einer zwischen Berufsträgern vereinbarten Mandantenübernahmeklausel unter Berücksichtigung von § HGB § 75d S. 2 HGB und § BGB § 307 Abs. BGB § 307 Absatz 2 Nr. BGB § 307 Nummer 1 BGB“ (DStR 2014, 2363 mit Anm. Arens und Dr. Pelke)

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