Tags: E-Mail Werbung, Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
BGH, Beschluss vom 20.05.2009 – I ZR 218/07
Leitsatz:
Bereits die einmalige unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Werbung kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.