Beratungs- und Hinweispflichten bei drohender Insolvenz einer GmbH I

Beratungs- und Hinweispflichten bei drohender Insolvenz einer GmbH I

Am 09.07.2012, gepostet von:

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OLG Celle, Urteil vom 06.04.2011 – 3 U 190/10

Leitsätze:
1. Es ist originäre Aufgabe der Geschäftsführer einer GmbH selbst, eine etwaige Überschuldung des Unternehmens im Auge zu behalten und rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen.
2. Der Steuerberater muss jedoch auch ungefragt auf eine bilanzielle Überschuldung hinweisen und die Prüfung der Überschuldung anregen. Dies gilt dann nicht, wenn die bilanzielle Überschuldung dem Mandanten bereits selbst bekannt ist.
3. Wird ein Steuerberater im Zusammenhang mit einer drohenden Insolvenz eines Unternehmens um Rat gebeten und erteilt er einen solchen, muss er allerdings dafür einstehen.

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