OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 2008 – 8 U 32/07
Wesentliche Aussage:
Die „Vermutung beratungsgerechten Verhaltens“ gilt bei Verträgen mit Rechtsanwälten und Steuerberatern jedenfalls dann, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters für den Mandanten lediglich eine einzige sinnvolle Entschlussmöglichkeit bestand, durch die der ihm entstandene steuerliche Nachteil vermieden worden wäre