Einbezug Dritter in den Schutzbereich eines Steuerberatervertrages I

Einbezug Dritter in den Schutzbereich eines Steuerberatervertrages I

Am 10.10.2012, gepostet von:

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BGH, Urteil vom 13.10.2011 – IX ZR 193/10

Leitsätze:
1. Der Geschäftsführer kann als Dritter in den Schutzbereich eines Umsatzsteuermandates einbezogen sein, welches die GmbH erteilt hat. Nach Maßgabe der allgemeinen Voraussetzungen können die steuerlichen Berater der GmbH deshalb verpflichtet sein, deren Geschäftsführern ihren Schaden aus einer steuerlichen Inhaftungnahme zu ersetzen.
2. Die Verjährung für den Ersatzanspruch des Geschäftsführers gegen die steuerlichen Berater der GmbH beginnt mit der Bekanntgabe des schadensbegründenden Haftungsbescheids.

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