Beratungs- und Hinweispflichten bei drohender Insolvenz einer GmbH II

Beratungs- und Hinweispflichten bei drohender Insolvenz einer GmbH II

Am 28.05.2013, gepostet von:

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BGH, Urteil vom 07.03.2013 – IX ZR 64/12

Leitsätze:
1. Das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH begründet bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung in Auftrag zu geben oder selbst vorzunehmen, ob Insolvenzreife besteht.
2. Eine entsprechende drittschützende Pflicht trifft den steuerlichen Berater auch gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft nicht.

Weiterführende Literatur:
„Wann muss der Steuerberater seinen Mandanten auf die mögliche Insolvenzreife hinweisen?“ (Cymutta in Lexinform Dok.-Nr. 0879338)
„Haftungsgefahren bei der Insolvenzantragsberatung“ (Cymutta in Lexinform Dok.-Nr. 0879308)
„Keine Nebenpflicht zum Hinweis auf Insolvenzreife“ (DStR 2013, 1151 mit Anm. RA Meixner)
„Haftungsgefahren für den Steuerberater in der Krise der GmbH“ (Blöse in: GmbH-Steuerpraxis 09/2013, S. 269)
„Jahresabschlussbezogene Praxisfragen und Verhaltensweisen im Lichte der jüngsten BGH-Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung – Entwarnung oder Verwarnung?“ (Pollanz in: DStR 2014, 818)

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