Sozialversicherungspflicht Gesellschaftergeschäftsführer – Aufgabe „Kopf und Seele“-Rechtsprechung

Sozialversicherungspflicht Gesellschaftergeschäftsführer – Aufgabe „Kopf und Seele“-Rechtsprechung

BSG, Urteil vom 29.07.2015 – B 12 KR 23/13 R

Leitsatz:
Die insbesondere für das Leistungsrecht der Arbeitsförderung entwickelte „Kopf und Seele“-Rechtsprechung, wonach bestimmte Angestellte einer Familiengesellschaft ausnahmsweise als Selbstständige zu betrachten sind, wenn sie faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen, ist für die Statusbeurteilung im sozialversicherungsrechtlichen Deckungsverhältnis nicht heranzuziehen.

Weiterführende Literatur:
siehe auch Parallelentscheidung BSG, Urteil vom 29.7.2015, B 12 R 1/15 R
Bosse in: GmbH-Steuerpraxis 3/2017, S. 76 ff, „Die Befreiung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers von der Sozialversicherungspflicht“

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