BGH, Urteil vom 07.05.2015 – IX ZR 186/1
Leitsatz:
Ein Steuerberater, der mit der Vertretung im Verfahren über einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid beauftragt ist, ist nicht verpflichtet, seinen Mandanten auf einen möglichen Regressanspruch gegen einen früheren Steuerberater und auf die drohende Verjährung eines solchen Anspruchs hinzuweisen.
Weiterführende Literatur:
DStR 2015, 2094 mit Anm. Wolf