Kalkulationsschaden

Kalkulationsschaden

Am 13.12.2014, gepostet von:

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OLG Koblenz, Hinweisbeschl. v. 11.9.2013 – 2 U 844/­12, rkr.

Leitsatz der Beck-Redaktion:
Die Inanspruchnahme eines Steuerberaters auf Schadenersatz in Fällen eines sog. atypischen Kalkulationsschadens erfordert die Offenlegung einer konkreten betriebswirtschaftlichen Kalkulation des Mandanten unter Berücksichtigung der tatsächlichen Anschaffungen bzw. der tatsächlich getätigten Ausgaben. (Leits. n. amtl.)

Weiterführende Literatur:
„Voraussetzungen des Ersatzes eines sog. atypischen Kalkulationsschadens bei fehlerhafter Beratung“ (DStR 2014, 2531 mit Anm. Hörnig und Dr. Matz)

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