Kalkulationsschaden

Kalkulationsschaden

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.08.2013 – 3 W 432/13

Leitsätze der HDI GI Service Redaktion:
1.Der Auftraggeber ist darlegungs- und beweispflichtig, dass er ohne jeden Geschäftsrückgang ein um die Umsatzsteuer von 16 bzw. 19 % erhöhten Preis am Markt hätte erfolgreich durchsetzen können.
2.Zur Darlegung des Gewinnschadens bedarf es einer Offenlegung der Kalkulation und eines schlüssigen Vergleichs mit vergleichbaren Mitbewerbern vor Ort.

Weiterführende Literatur:
HDI GI Service Nr. 3 Juni 2014 Seite 78

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