Impressumspflicht bei Internetportalen (www.kanzlei-seiten.de)

Impressumspflicht bei Internetportalen (www.kanzlei-seiten.de)

Am 29.08.2014, gepostet von:

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LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014 – 11 O 72/14 (Berufung eingelegt, Az.: OLG Stuttgart, 2 U 62/14)

Leitsatz der Redaktion des C.H. Beck-Verlags:
Bei Veröffentlichungen von Anbietern im Rahmen eines Internetportals (hier: „www.kanzlei-seiten.de“) ist Diensteanbieter nicht nur der Plattformbetreiber, sondern – je nach Lage des Einzelfalls – auch der einzelne Anbieter (hier: ein Rechtsanwalt), der eine eigene Internet-Veröffentlichung in das Portal einstellt.

Weiterführende Literatur:
„Impressumspflicht für Kanzleieinträge in einem Online-Anwaltsverzeichnis“ (DStR 2014, 1571 mit Anm. Ruppert)

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