Haftung des Steuerberaters für unterlassene Beratung hinsichtlich SV-Pflicht II

Haftung des Steuerberaters für unterlassene Beratung hinsichtlich SV-Pflicht II

OLG Koblenz, Hinweisbeschl. v. 13.5.2016 – 3 U 167/16

Leitsatz (nicht amtlich):
Der Steuerberater schuldet im Rahmen eines ihm erteilten Steuerberatungsmandates keine sozialversicherungsrechtliche Beratung. Weder der Steuerberatungsauftrag, noch die im Zusammenhang damit beauftragte Lohnbuchhaltung verpflichten den Steuerberater zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

Weiterführende Literatur:
„Inhalt des Steuerberatungsmandats bei Übernahme der Lohnbuchhaltung“ (DStR 2017, 279 mit Anm. Schröder und Kraus)

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