Geschäftsführerhaftung: Überwachungspflicht hinsichtlich Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen

Geschäftsführerhaftung: Überwachungspflicht hinsichtlich Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen

BGH, Urteil vom 09. Januar 2001 – VI ZR 407/99

Leitsätze:

Zu den Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH gehört es, sich in der finanziellen Krise des Unternehmens über die Einhaltung von erteilten Anweisungen zur pünktlichen Zahlung fälliger Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern.

Ein Irrtum des Geschäftsführers über den Umfang seiner Pflicht zur Überwachung einer an die Buchhaltung erteilten Anweisung zur Zahlung fälliger Arbeitnehmerbeiträge ist ein Verbotsirrtum, der in der Regel den Vorsatz hinsichtlich des Vorenthaltens dieser Beiträge nicht entfallen läßt.

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