Eigenverantwortliche Berufsausübung

Eigenverantwortliche Berufsausübung

LG Bremen, Urteil vom 27.05.2014, StL 1/12

Leitsatz der C.H.Beck Redaktion:
Ein Steuerberater verstößt gegen die Pflicht zur eigenverantwortlichen Berufsausübung, wenn er es als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft zulässt, dass im Rahmen einer Hilfeleistung in Steuersachen Schreiben an das FA gerichtet werden, die nicht von einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten unterschrieben sind. (Leits. n. amtl.)

Weiterführende Literatur:
„Berufsvergehen durch Nichteinhaltung wichtiger „Form“vorschriften“ (DStR 2014, 2096)

Kommentare gesperrt.