Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen sind keine nachträglichen Anschaffungskosten mehr

Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen sind keine nachträglichen Anschaffungskosten mehr

BFH, Urteil vom 11.07.2017 – IX R 36/15

Leitsätze:
1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen.
2. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft führen nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.
3. Die bisherigen Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Urteils geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist.

Weiterführende Literatur:
„Der Ausfall eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen“ (Prof. Dr. Ott in GmbH-Steuerpraxis 01/2018, S. 10

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