Branchenbucheintrag II

Branchenbucheintrag II

Am 18.08.2012, gepostet von:

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BGH, Urteil vom 26. Juli 2012 – VII ZR 262/11

Leitsatz:
Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Entgeltklausel, die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauf-fällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.

vgl. auch Pressemitteilung Nr. 123/2012 vom 26.07.2012

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