Nichtamtliche Leitsätze:
1. Entscheidend für die Frage, ob bei Steuerberatungsgesellschaften angestellte Rechtsanwälte von der Versicherungspflicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI befreit werden können, ist im Ergebnis nicht die Frage, auf wessen Rechnung der Anwalt seine Tätigkeit ausübt, sondern, ob die Tätigkeit selbst die Kriterien einer freien Berufsausübung in unreglementierter Selbstbestimmung erfüllt und sich damit als Tätigkeit eines Organs der Rechtspflege nach § 1 BRAO darstellt.
2. Eine bedeutsame Einschränkung der freien Rechtspflegetätigkeit des angestellten Anwalts durch standeswidrige Weisungen kommt bei einem Arbeitgeber, der den gleichen Standesgrundsätzen unterliegt, nicht in Betracht.
Weiterführende Literatur:
DStR 2015, 660 mit Anm. Mittelmann