Anforderungen an das Leitererfordernis des § 34 StBerG

Anforderungen an das Leitererfordernis des § 34 StBerG

Am 03.01.2017, gepostet von:

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VG Arnsberg, Beschluss vom 11.11.2016 – 7 K 7/15 (rechtskräftig)

Leitsätze der Beck-Redaktion:
1. Eine Ausnahmegenehmigung vom Leitererfordernis nach § 34 Absatz 2 S. 4 StBerG kann nur erteilt werden, wenn besondere, atypische Umstände dies rechtfertigen. Allein die Sicherstellung der Erfüllung der Berufspflichten nach § 11 Absatz 3 BOStB vermag die Erteilung nicht zu rechtfertigen.
2. § 34 Absatz 2 S. 2 und 4 StBerG sind mit höherrangigem Recht vereinbar. (Leitsätze d. Verf.)

Weiterführende Literatur:
DStR 2016, 2097 mit Anm. Wacker

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