Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit

Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit

BGH, Urteil vom 16.04.2015, IX ZR 6/14

Leitsatz:
Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH, ZIP 2014, 1887 Rn. 28).

Weiterführende Literatur:
NZI 2015, 470 mit Anm. Dr. Ganter
DStR 2015, 1512, Blick ins Insolvenzrecht

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