Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im Statusfeststellungsverfahren

Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im Statusfeststellungsverfahren

BSG, Urteil vom 5.3.2014, B 12 R 7/12 R

Leitsatz:
Steuerberater dürfen in Anfrageverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Erwerbstätigen nicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund als Verfahrensbevollmächtigte auftreten.

Weiterführende Literatur:
DStR 2015, 605, Ines Beyer-Petz, Sozialversicherungsrechtliche Vertretungsbefugnis von Steuerberatern nach der jüngsten BSG-Rechtsprechung

Anmerkung:
Das BVerG hat die zu dem vorgenannten Verfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 15.10.2014, 1 BvR 2504/14, ohne Angabe von Gründen nicht zur Entscheidung angenommen.

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